{"id":11986,"date":"2020-09-06T18:18:17","date_gmt":"2020-09-06T18:18:17","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.ruller-wallfahrt-meppen.de\/?page_id=11986"},"modified":"2026-03-29T09:16:57","modified_gmt":"2026-03-29T09:16:57","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/?page_id=11986","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>RULLER WALLFAHRTSVEREIN MEPPEN e. V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen m\u00e4nnlich, weiblich und divers (m\/w\/d) verzichtet. S\u00e4mtliche Personenbezeichnungen gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Geschlechter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1&nbsp;&nbsp; Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eRuller Wallfahrtsverein Meppen e. V.\u201c.<br>Dieser ist am 14.01.2026 beim Amtsgericht Osnabr\u00fcck im Vereinsregister unter Nummer 120569 eingetragen worden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Meppen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2&nbsp;&nbsp; Zweck, Aufgaben, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zweck des Vereins ist die Durchf\u00fchrung der seit mehr als dreihundert Jahren bestehenden Wallfahrt von Meppen nach Rulle zur Verehrung des kostbaren Blutes Christi und der schmerzhaften Mutter Maria.<br>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation, Durch-f\u00fchrung, Gestaltung, F\u00f6rderung und Gew\u00e4hrleistung der j\u00e4hrlichen Wallfahrt von Meppen nach Rulle.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Religion, Volks- und Berufs-bildung einschlie\u00dflich der Studentenhilfe, Entwicklungszusammenarbeit und des Schutzes von Ehe und Familie (gem. \u00a752 AO).<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Zweck wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine in Afrika, vorrangig welche durch die Afrikamissionare-Wei\u00dfe V\u00e4ter e.V. gegr\u00fcndet wurden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Ausbildung, Studium, als Beihilfe zur wirtschaftlichen Unabh\u00e4ngigkeit von M\u00e4dchen und Frauen, f\u00fcr Neubau oder Erweiterungen von Betreuungs-einrichtungen, Waisenh\u00e4usern, Schulen, Sozialwohnungen, kirchlichen Einrichtungen und Aus\u00fcbung christlich religi\u00f6ser Bildung. Es erfolgt die Weiter-leitung der Mittel an gemeinn\u00fctzige Organisationen vor Ort.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Daneben kann der Verein seine F\u00f6rderzwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen, durch die Organisation von Projekten mit Hilfspersonen oder gemeinn\u00fctzigen Organisationen vor Ort.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person oder Institution durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3&nbsp;&nbsp; Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme nach freiem Ermessen. Die Ablehnung bedarf keiner Begr\u00fcndung. Gegen die Ablehnung steht dem Bewerber kein Rechtsmittel zu.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ehrenmitglieder werden von den Organen vorgeschlagen und in der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt. Sie sind von der Beitragspflicht befreit. In der Mitgliederversammlung haben diese eine Stimme.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4&nbsp;&nbsp; Aufgaben und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennen die Mitglieder den Inhalt der Satzung und der sonstigen Vereinsordnungen an. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Interessen des Vereins zu unterst\u00fctzen sowie die Beschl\u00fcsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet, den jeweils f\u00e4lligen Jahresbeitrag zu entrichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand eine ladungsf\u00e4hige postalische Anschrift sowie eine E-Mail-Adresse mitzuteilen und den Vorstand \u00fcber jede \u00c4nderung ihres Namens und\/oder ihrer Adressdaten unverz\u00fcglich zu informieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sollen m\u00f6glichst oft an der Wallfahrt nach Rulle teilnehmen und auch andere hierf\u00fcr gewinnen. Sie sollen bei der Wallfahrt die Ordnung wahren und alles fernhalten, was dem Geiste und dem Ansehen der Wallfahrt schadet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sollen sich nach M\u00f6glichkeit an den Aktionen zur Unterst\u00fctzung von gemeinn\u00fctzigen Projekten beteiligen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5&nbsp;&nbsp; Rechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Jedes Mitglied hat das Recht<\/p>\n\n\n\n<p>a) an den Vereinsversammlungen teilzunehmen,<\/p>\n\n\n\n<p>b) Antr\u00e4ge zu stellen,<\/p>\n\n\n\n<p>c) \u00fcber alle Vereinsangelegenheiten durch Abgabe seiner Stimme mitzuentscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Juristische Personen \u00fcben ihre Mitgliedschaftsrechte aus Abs. 1 durch die gesetzlichen Vertreter aus, es sei denn, diese haben hierzu ein anderes Mitglied oder einen Mitarbeiter der juristischen Person bevollm\u00e4chtigt. Die Bevollm\u00e4chtigung ist dem Verein auf Verlangen nachzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6&nbsp;&nbsp; Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft endet<br>a) mit dem Tod des Mitglieds<br>b) durch freiwilligen Austritt<br>c) durch Ausschluss aus dem Verein<br>d) bei juristischen Personen mit L\u00f6schung aus dem Handelsregister<\/li>\n\n\n\n<li>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von vier Wochen zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund die Fortf\u00fchrung der Mitgliedschaft f\u00fcr den Verein oder seine Mitglieder untragbar macht.<br>Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied trotz Mahnung l\u00e4nger als sechs Monate mit seiner Beitragszahlung im R\u00fcckstand ist oder den Vereinsinteressen grob zuwidergehandelt hat. Dem Mitglied ist vor seinem Ausschluss Gelegenheit zur Anh\u00f6rung zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mitglieder haben beim Ausscheiden keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen oder auf Erstattung von Beitr\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7&nbsp;&nbsp; Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Von den Mitgliedern werden Jahresbeitr\u00e4ge erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp;&nbsp; H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Jahresbeitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Vorstand kann in geeigneten F\u00e4llen Beitr\u00e4ge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8&nbsp;&nbsp; Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Organe des Vereins sind<br>a) der Vorstand<br>b) die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9&nbsp;&nbsp; Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand des Vereins gem. \u00a7 26 BGB besteht aus<br>a) dem 1. Vorsitzenden<br>b) dem 2. Vorsitzenden<br>c) dem Pr\u00e4ses oder der geistlichen Begleitung<br>d) dem Schriftf\u00fchrer<br>e) dem Kassenwart<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp;&nbsp; In den Vorstand k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der 1. Vorsitzende, der Kassenwart und der Pr\u00e4ses oder die geistliche Begleitung werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt, erstmals 2028. Der 2. Vorsitzende und der Schriftf\u00fchrer werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt, erstmals im Jahre 2026. Der derzeit gew\u00e4hlte Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertretungsberechtigt sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen Vorstandsmitglieder von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 BGB befreit werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(7)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Vorstand kann weitere, in den Vorstandssitzungen nicht stimmberechtigte Personen in den erweiterten Vorstand berufen.<\/p>\n\n\n\n<p>(8)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Vorstandsmitglieder haften dem Verein gegen\u00fcber nur f\u00fcr vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten. Werden Vorstandsmitglieder aufgrund ihrer Vorstandst\u00e4tigkeit von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Verein das betroffene Mitglied des Vorstandes von diesen Anspr\u00fcchen frei, sofern das Vorstandsmitglied nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig handelte. <strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(9)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Vorstandsmitglieder sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Aufwendungen. Die Mitgliederversammlung kann f\u00fcr einzelne oder alle Vorstandsmitglieder eine angemessene Verg\u00fctung im Rahmen der Ehrenamtspauschale j\u00e4hrlich beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Die Wahl des Pr\u00e4ses oder der geistlichen Begleitung wird dem Bischof von Osnabr\u00fcck schriftlich zur Kenntnis gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10&nbsp;&nbsp; Aufgaben und Pflichten des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte und vertritt den Verein in s\u00e4mtlichen Angelegenheiten gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Dar\u00fcber hinaus hat er insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Planung und Durchf\u00fchrung der allj\u00e4hrlichen Wallfahrt sowie diverser Aktionen, mit deren Erl\u00f6sen die Unterst\u00fctzung gemeinn\u00fctziger Projekte gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 3 erm\u00f6glicht wird.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bestellen von zwei Messstipendien in Rulle auf Kosten der Vereinskasse, und zwar eines f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung der Stadt Meppen und Umgebung und eines f\u00fcr die Lebenden und Verstorbenen des Ruller Wallfahrtsvereins Meppen und f\u00fcr die Anliegen der Wallfahrer.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Veranlassen, dass im Todesfalle eines Mitgliedes<br>a) zeitnah drei Heilige Messen f\u00fcr den Verstorbenen auf Kosten des Vereins bestellt werden,<br>b) m\u00f6glichst der Verein sich an der Beisetzung des Verstorbenen mit der Vereinsfahne beteiligt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Veranlassen, dass der Verein sich mit der Vereinsfahne an der traditionellen Karfreitagsprozession in Meppen beteiligt.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Erstellung der Tagesordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>(7)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und der vereinseigenen Gegenst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p>(8)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p>(9)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Beschlussfassung in sonstigen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Der Vorstand kann Satzungs\u00e4nderungen beschlie\u00dfen, die durch das Vereinsregister oder die Finanzbeh\u00f6rde verlangt wurden. Die Mitgliederversammlung ist dar\u00fcber zu informieren.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11&nbsp;&nbsp; Sitzungen und Beschl\u00fcsse des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Sitzungen, die von dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem 2. Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung braucht nicht angek\u00fcndigt zu werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren oder fernm\u00fcndlich Beschl\u00fcsse fassen, sofern die Angelegenheit besonders eilbed\u00fcrftig ist und kein Vorstandsmitglied widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u00dcber Beschl\u00fcsse des Vorstands ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Sitzungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12&nbsp;&nbsp; Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;&nbsp;&nbsp; In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br>a) Entgegennahme des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung und des Jahresberichts des Vorstands,<br>b) Entgegennahme des Kassenberichts und des Rechnungsergebnisses f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<br>c) Wahl und Abberufung zweier Kassenpr\u00fcfer. Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren und werden in gleicher Weise wie Vorstandsmitglieder gew\u00e4hlt (wie \u00a7 9 definiert). Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die Buchf\u00fchrung einschlie\u00dflich Jahresabschluss des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis,<br>d) Entlastung des Vorstandes f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<br>e) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,<br>f) Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Mitgliedsbeitrages,<br>g) Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13&nbsp;&nbsp; Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mindestens einmal j\u00e4hrlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich mit Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Jedes Mitglied kann sp\u00e4testens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzung bekanntzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Satzungs\u00e4nderungen, die Aufl\u00f6sung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur beschlossen werden, wenn die Antr\u00e4ge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angek\u00fcndigt worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14&nbsp;&nbsp; Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Alle Versammlungen werden von dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Protokoll wird vom Schriftf\u00fchrer gef\u00fchrt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt die Versammlung einen Protokollf\u00fchrer.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Mitgliederversammlung fast Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben dabei au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins ein solche von vier F\u00fcnftel erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gew\u00e4hlt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15&nbsp;&nbsp; Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem F\u00fcnftel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 12, 13 und 14 entsprechend.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16&nbsp;&nbsp; Vorbereitende Versammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Allj\u00e4hrlich ist eine Versammlung einzuberufen, auf der die Vorbereitungen zur Wallfahrt er\u00f6rtert werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mitglieder- und vorbereitende Versammlungen k\u00f6nnen verbunden werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp;&nbsp; In der vorbereitenden Versammlung werden s\u00e4mtliche Aufgaben zur Durchf\u00fchrung der Wallfahrt anhand eines Projektplanes besprochen und alle hierf\u00fcr erforderlichen Personen benannt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17&nbsp;&nbsp; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00a0Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von vier F\u00fcnftel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden (\u00a7 14 Satz 4).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbeg\u00fcnstigten Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Katholische Kirchengemeinde St. Vitus in Meppen, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fct-zige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>RULLER WALLFAHRTSVEREIN MEPPEN e. V. Hinweis: Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen m\u00e4nnlich, weiblich und divers (m\/w\/d) verzichtet. S\u00e4mtliche Personenbezeichnungen gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Geschlechter. \u00a7 1&nbsp;&nbsp; Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr (2) Der Verein hat seinen Sitz in Meppen. (3) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. \u00a7 2&nbsp;&nbsp; Zweck, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/?page_id=11986\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":11924,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-11986","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11986","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=11986"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11986\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12610,"href":"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11986\/revisions\/12610"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11924"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ruller-wallfahrt-meppen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=11986"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}